Innenraum Newsletter - Corona-Sonderausgabe
Nummer 34 Juni 2020
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Themen des Newsletters:
- 11. Innenraumtag des BMK Achtung: neues Thema!
- Klima- und Lüftungsanlagen in Corona-Zeiten
- Geschäftemacherei mit der Angst vor Viren
- Leitfaden für den Kulturbetrieb der Stadt Wien
- Positionspapier des AK-Innenraum des BMK zu Lüftungserfordernissen in Gebäuden
- RLT-Anlagen "gesundheits- und virusfit" machen
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Das Corona-Virus wirft zahlreiche Fragen auf, aber eines ist mittlerweile sicher: das Übertragungsrisiko ist in Innenräumen im Vergleich zum Freien deutlich höher! Wir haben daher beschlossen, einen Newsletter zu den wichtigsten innenraumrelevanten Corona-Themen zu gestalten.
Wir berichten davon, welche Rolle mechanische Lüftungsanlagen und das Lüften bei der Übertragung der Viren spielen, vom 11. Innenraumtag des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) am 17. November 2020 mit dem neuen Thema "Corona und Innenraum - was lernen wir für´s nächste Mal?" über die (Un)Sitte des Raum-Desinfizierens sowie über weitere interessante Erfahrungen und Entwicklungen zu diesem Thema.
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11. Innenraumtag des
Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK)
Achtung: Themenänderung
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Corona und Innenraum - was lernen wir für´s nächste Mal?
Aus gegebenem Anlass passen wir das Thema unseres heurigen Innenraumtages an. Renommierte Experten aus Deutschland und Österreich präsentieren aktuelle Erkenntnisse.
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Folgende Themen werden unter anderen behandelt:
- Aerogene Infektionswege in Innenräumen
- Lüftungstechnische Präventionsmaßnahmen in Schulgebäuden - die "virenfeste" Schule?
- Viren und raumlufttechnische Anlagen
- Auswirkung von Klimasplitgeräten und Zuluftkonzepten auf die Virusübertragung
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Beschränkte Teilnehmerzahl, kostenfrei
Wann: 17. November 2020 10:00 - 16:30 h
Wo:
Radetzkystraße 2, Wien
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Weitere Themen:
- Erfahrungen mit SARS-CoV 2 im Veranstaltungs- und Eventbereich
- Sinn und Unsinn von Desinfektionsmaßnahmen
- Was lernen wir für das nächste "Supervirus"?
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Klima- und Lüftungsanlagen in Coronazeiten
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Mittlerweile gilt als gesichert, dass das Virus SARS-CoV2 überwiegend in Innenräumen übertragen wird. Sicher ist auch, dass eine gute Lüftungssituation die Zahl erregerhaltiger, feinster Tröpfchen in der Luft absenkt und damit das Ansteckungsrisiko in Räumen, in denen sich infizierte Personen befinden, deutlich verringert.
Neben "Tröpfchen- und Schmierinfektion" tritt immer mehr ein möglicher Infektionsweg über Aerosole ins Zentrum der Betrachtung. Große Unsicherheiten bestehen daher in Hinblick auf die Rolle von Lüftungs- und Klimaanlagen.
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Nun klärt sich der Nebel langsam. Man geht davon aus, dass moderne raumlufttechnische Anlagen in der Regel keinen Risikofaktor für Übertragungen darstellen. Sie besitzen sogar, wenn sie, wie das in modernen Anlagen mittlerweile Standard ist, keine Umluftanteile haben, eine protektive Wirkung. Anders dagegen bspw. Kühlgeräte oder Ventilatoren, die die Luft im Raum umwälzen - hier ist Vorsicht angebracht.
Die Aussagen gelten nicht nur für das Corona-Virus, sondern für alle Krankheitserreger wie Grippe- oder Schnupfenviren - vor allem aber für zukünftige Herausforderungen! Sie finden den derzeitigen Stand des Wissens zu diesem Thema in einem
aktuellen Papier.
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Geschäftemacherei mit der Angst vor Viren --
Desinfektion von Innenräumen
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Der Umgang mit Viren in Innenräumen ist nicht trivial. Findige Unternehmen haben ein neues Betätigungsfeld entdeckt, das angeblich dazu beitragen soll, Viren in der Luft zu bekämpfen: das Vernebeln von biozid wirksamen Chemikalien in Innenräumen. Belege für die Wirksamkeit werden allerdings in der Regel nicht geliefert.
In vielen Fällen stellt sich heraus, dass die angewendeten Präparate keine Zulassung nach dem Biozidprodukte-Gesetz bzw. -Verordnung besitzen und weder verkauft noch angewendet werden dürfen. Das Vernebeln in von Menschen genutzten Räumen bei laufendem Betrieb wirft die Frage auf, ob eine gesundheitliche Gefährdung durch die Anwendung selbst stattfindet.
Biozide benötigen sowohl für den Verkauf als auch für die Anwendung Zulassungen nach dem
Österr.
Biozidproduktegesetz
bzw. der entsprechenden EU-Verordnung, um zu verhindern, dass Anwender und Konsumenten gesundheitlich und wirtschaftlich geschädigt werden. Dabei wird die Wirksamkeit und die gesundheitliche Unbedenklichkeit der Zubereitungen genau überprüft.
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Neben der Zulassung ist auch die Wirksamkeit gegen das Corona-Virus zu bedenken.
Von unnötigen "Desinfektions"-Maßnahmen, wie permanentes Vernebeln von Wirkstoffen, wird von renommierten Hygienikern wie der österreichischen Gesellschaft für Hygiene, Mikrobiologie und Präventivmedizin (ÖGHMP) oder dem Robert-Koch-Institut (RKI) dringend abgeraten. Das RKI gibt auf seinen Seiten Hinweise zur Desinfektion gegen Sars-CoV-2, in denen es heißt: "Eine Sprühdesinfektion (…) ist wenig effektiv und auch aus Arbeitsschutzgründen bedenklich, da Desinfektionsmittel eingeatmet werden können. Auch Raumbegasungen zur Desinfektion sind hier grundsätzlich nicht erforderlich.“
Ein "Vernebeln" von Lüftungs- oder Klimaanlagen mit bspw. H
2O
2 ist (mit speziellen Ausnahmen) jedenfalls weder aus medizinischer noch aus technischer Sicht erforderlich und auch - wenn überhaupt erlaubt - nicht sinnvoll.
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Kultur in Zeiten der COVID19-Epidemie in Österreich: Leitfaden für den Kulturbetrieb
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Die Abteilung für Umwelthygiene und Umweltmedizin der MedUni Wien hat mit seinem Team aus Fachärzten, Biologen und Innenraumexperten einen "Leitfaden für den Kulturbetrieb" erstellt. Nach mehr als 9 Wochen "Shut-Down" sollen Theater, Museen, Kino und Konzerte unter sicheren Rahmenbedingungen wieder geöffnet werden. Die neuen Leitlinien sollen maximalen Freiraum innerhalb der Corona-Regeln ermöglichen.
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Positionspapier des Arbeitskreises Innenraumluft im BMK zu Lüftungserfordernissen in Gebäuden
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Mit dem neuen Positionspapier
des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK)
sollen vor allem Bauschaffende, Sachverständige und kleine Handwerker angesprochen werden, die mit der mittlerweile recht komplexen Lüftungs-problematik konfrontiert werden. Auch private Betroffene können aus den sehr verständlichen Ausführungen Gewinn ziehen.
Das Positionspapier thematisiert auch die in den letzten Jahren stark in den Fokus der Öffentlichkeit gerückte Auswirkung von Lüftung auf die Leistungsfähigkeit, Gerüche und Gesundheit (Abfuhr von Krankheitserregern, bspw. Viren).
ext Link
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Nicht nur aus Gründen der Corona-Herausforderung, sondern auch aus Haftungsgesichtspunkten sowie der Erhaltung der Gesundheit und Arbeitszufriedenheit empfiehlt es sich, einen regelmäßigen fachgerechten Check der raumlufttechnischen Anlagen durchzuführen. Dabei wird besonders auf gesundheitlich relevante Parameter und Aspekte der Energieeinsparung geachtet. Eine hygienisch einwandfreie Anlage und eine bedarfsgerechte, nutzungsabhängige Regelungsstrategie sorgen langfristig für frische und behagliche Raumluft.
In Bezug auf eine mögliche Virenübertragung werden Umluftsysteme und bestimmte Wärmetauscher auf Lecks überprüft und Empfehlungen zur Verbesserung der Situation mitgeteilt - das Gebäude wird, so weit dies möglich ist, "gesundheits- und virusfit" gemacht.
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Klima- und Lüftungsanlagen "gesundheits- und virusfit"
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Im Bedarfsfall sind Experten gefragt, die überprüfen, ob die einwandfreie Funktion der Komponenten und die Vorgaben einschlägiger Richtlinien erfüllt sind. Mit Hilfe von Messungen wird festgestellt, ob hygienerelevante Parameter eingehalten werden, d.h. ob Verschmutzungen vorliegen oder die Anlagekomponenten verkeimt sind. Es kann weiters untersucht werden, ob die tatsächlich geförderte Luftmenge, etwa das Zuluftvolumen, der geplanten bzw. der hygienisch erforderlichen Luftmenge entspricht.
Mittels Tracergas und Strömungsvisualierungen kann der Verlauf von Luftströmungen anlagen-intern und -extern festgestellt werden. Nach gebäudediagnostischen Messungen wird auf Wunsch zu allfälligen weiteren Maßnahmen beraten. Besonders bei Gebäude-Großprojekten und der mit einhergehenden komplexen Haus-technik gilt es sicher zu stellen, dass die Ausführung den planerischen Vorgaben entspricht.
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